Wie Affiliate-Provision funktioniert
Sechs Monate, eine Jahreszahlung, dann Stille.

Manche Fragen verdienen keine Rhetorik. Wer eine stille Praxis teilt — Seiten aus einem Journal, Briefe an eine kleine Leserschaft, Gespräche in einer reflektierenden Gemeinschaft — will nicht ein zweites Leben verkauft bekommen. Er will wissen, was eine Empfehlung in der Buchhaltung tatsächlich auslöst. Dieser Text bleibt deshalb nüchtern: er beschreibt, wie Affiliate-Provision funktioniert, Satz für Satz, ohne sie in Spektakel zu verwandeln.
Wie Affiliate-Provision funktioniert, ist die klare, zeitlich begrenzte Berechnung einer Partnervergütung auf erfolgreich eingezogene Abonnementzahlungen: 30 % der monatlichen Zahlungen in den ersten sechs Monaten der geworbenen Person, danach endet diese monatliche Linie; 20 % der ersten Jahreszahlung, ohne Vergütung auf spätere Jahresverlängerungen. Die Rechnung erfolgt ohne Mehrwertsteuer, nach Gebühren der Zahlungsabwicklung, nur auf tatsächlich eingezogene Beträge.
Die Haltung dahinter bleibt literarisch und klein. SoulSaga verwandelt ruhiges Journaling in eine persönliche Mythologie — Kapitel aus den eigenen Worten, ohne erfundene Fakten. Wer teilt, teilt diese Haltung. Die Provision ist Beiwerk, nicht Motiv.
Monatliche Provision in den ersten sechs Monaten
Die monatliche Provision gilt für Abonnements, die monatlich abgerechnet werden. Für die geworbene Person entstehen in den ersten sechs Monaten der zahlenden Beziehung 30 % jeder erfolgreich eingezogenen monatlichen Abonnementzahlung — ohne MwSt., nach Abwicklungsgebühren.
Nach diesen sechs Monaten endet die monatliche Vergütung. Spätere monatliche Verlängerungen derselben Person lösen keine weitere Provision aus. Es gibt keine unbefristete Linie und keine stillschweigende Verlängerung „solange das Abo läuft“. Die sechs Monate sind der ganze Rahmen dieser Spur.
Das ist absichtlich eng. Eine Empfehlung soll lesbar bleiben: ein Zeitraum, ein Prozentsatz, ein Ende. Wer eine Praxis teilt, kann diese Grenze aussprechen, ohne sie zu rechtfertigen.
Was die 30 Prozent nicht sind
Sie sind nicht „30 % nur im ersten Monat“. Sie sind 30 % jeder eingezogenen monatlichen Zahlung innerhalb der ersten sechs Monate. Fehlt eine Zahlung — weil das Abo pausiert, endet oder nicht belastet wird —, fehlt auch die entsprechende Provision. Eine vorläufig notierte Zeile ist noch keine endgültige.
Rückerstattungen und Rückbuchungen erzeugen keine endgültige Provision. Was zurückgeht, fällt aus der Rechnung.
Die erste Jahreszahlung
Wählt die geworbene Person ein Jahresabonnement, gilt eine andere, ebenso begrenzte Regel: 20 % der ersten Jahreszahlung. Nur dieser erste Jahresbetrag — wiederum ohne MwSt., nach Gebühren, nur wenn die Zahlung tatsächlich eingezogen wurde.
Jahresverlängerungen tragen keine Provision. Ein späteres Jahr derselben Person bleibt außerhalb der Rechnung. Die erste Jahreszahlung ist der einzige jährliche Bezugspunkt.
Ein 14-tägiger Testzeitraum beim Jahresabo erzeugt 0 $ Provision, solange keine erfolgreiche Belastung stattgefunden hat. Die Uhr der Vergütung beginnt nicht mit dem Klick und nicht mit der Anmeldung. Sie beginnt mit der ersten erfolgreichen Belastung.
Jahreslinie und Monatslinie bleiben getrennt
Monatlich und jährlich sind zwei Spuren, keine Mischkalkulation „nach Gefühl“. Wer monatlich zahlt, fällt unter die Sechs-Monats-Regel. Wer jährlich zahlt, fällt unter die Regel der ersten Jahreszahlung. Es gibt keinen dritten Prozentsatz und keine nachträgliche Umwidmung.
Probezeit, erste Belastung und 30-Tage-Haltefrist
Zwischen Interesse und auszahlbarer Zeile liegt eine Pause. Sie schützt die Buchhaltung, nicht die Spannung einer Erzählung.
- Solange ein Testzeitraum läuft und keine erfolgreiche Belastung erfolgt, bleibt die Provision 0 $.
- Nach der ersten erfolgreichen Belastung einer Conversion-Linie gilt eine 30-Tage-Haltefrist.
- Erst danach kann der Betrag in den auszahlbaren Saldo wandern — sofern er nicht durch Storno, Rückerstattung oder Rückbuchung entfällt.
30-Tage-Haltefrist im Alltag
Die 30-Tage-Haltefrist ist keine Strafe und kein Misstrauen gegenüber der lesenden Person. Sie gibt Raum für Widerruf und Korrektur, bevor eine Zahl als fällig gilt. Wer teilt, sollte diese Pause mitdenken: eine Empfehlung ist kein sofortiger Beleg.
Die Haltefrist hängt an der Conversion-Linie nach der ersten erfolgreichen Belastung, nicht am ersten Seitenaufruf. Ein Cookie allein bewegt keinen Saldo.
Auszahlungsschwelle von 50 Dollar
Auszahlungen erfolgen zum Monatsende, sobald ein auszahlbarer Saldo von 50 $ erreicht ist. Liegt der Betrag darunter, wird er übertragen, bis die Schwelle überschritten wird.
Die Auszahlungsschwelle von 50 Dollar misst nicht Hoffnung, sondern den nach Halt und Abzügen verbleibenden, fälligen Betrag. Unter der Schwelle geschieht nichts Dramatisches: der Saldo bleibt stehen und rollt in den nächsten Abschluss.
Wir nennen hier keine Zahlungsdienstleister und setzen keine Ladenpreise als Versprechen in den Raum. Schwelle, Rhythmus und die oben genannten Prozentsätze genügen als Orientierung.
Was „auszahlbar“ heißt
Auszahlbar ist, was die Haltefrist überstanden hat und nicht durch Rückabwicklung entfallen ist. Eine noch gehaltene Zeile zählt nicht zur Schwelle. Eine entfallene Zeile auch nicht. Nur der Rest, der bleibt.
Attributionsfenster von 90 Tagen
Die Zuordnung einer Person zu einem Partner folgt einem Attributionsfenster von 90 Tagen mit First-Touch-Cookie. Der erste gültige Touch innerhalb dieses Fensters trägt. Spätere Touches derselben Person überschreiben ihn nicht zugunsten eines zweiten Partners.
First-Touch, nicht der lauteste Klick
Wer zuerst in dem Fenster zugeordnet wird, bleibt zugeordnet. Das schützt vor Streit um den letzten Impuls und hält die Linie schlicht. Ein Newsletter, der ruhig verweist, steht nicht hinter einem späteren, lauteren Hinweis zurück — sofern der erste Touch gültig war.
Das Fenster ist 90 Tage, nicht unbegrenzt. Außerhalb dieser Frist entsteht aus dem Cookie keine neue Zuordnung.
Eine geworbene Person, ein Partner
Die Abbildung ist eindeutig: eine geworbene Person entspricht einem Partner. Es gibt keine Aufteilung, keine nachträgliche Neuvergabe, keine parallelen Ansprüche auf dieselbe Conversion-Linie.
Das gilt unabhängig davon, wie oft jemand denselben Link sieht. Die Regel ist personenbasiert. Sie ist keine Auktion um Klicks und keine Einladung, dieselbe Leserin mehrfach zu „gewinnen“.
Für Schreibende und Community-Räume ist das eine Entlastung: die Empfehlung darf einmal, klar und gekennzeichnet, im eigenen Ton stehen.
Berechnung: ohne MwSt., nach Gebühren, nur eingezogen
Drei Bedingungen halten die Zahl ehrlich:
- Ohne Mehrwertsteuer. Die Provision bezieht sich auf den Nettobetrag der Abonnementzahlung.
- Nach Gebühren der Zahlungsabwicklung. Was die Abwicklung einbehält, gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.
- Nur erfolgreich eingezogene Zahlungen. Offene Forderungen, fehlgeschlagene Belastungen und Tests ohne Charge zählen nicht.
Diese drei Sätze erklären, warum eine grobe Kopfrechnung „Prozentsatz mal Listenpreis“ die Wirklichkeit verfehlt. Es gibt hier keine Listenpreise als Zusage. Es gibt eingezogene Nettobeträge nach Gebühren — oder nichts.
#ad-Kennzeichnung
Wo das Recht eine Kennzeichnung provisionierter Links verlangt, gilt: offenlegen. Die #ad-Kennzeichnung — oder die in der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehene Entsprechung — gehört in den Satz, nicht in eine Fußnote als Nachgedanke.
Redlichkeit ist Teil der Stimme. Ein literarischer Ton entschuldigt keine verdeckte Werbung. Newsletter, Essays, Gespräche in stillen Gemeinschaften: dieselben Regeln. Wer teilt, darf den Link tragen; er darf ihn nicht verstecken.
Die Kennzeichnung ändert nichts an den Prozentsätzen. Sie ändert die Beziehung zur lesenden Person. Das ist der Punkt.
Für Autorinnen, Newsletter und stille Gemeinschaften
Dieser Text richtet sich an Menschen, die ohnehin teilen: Schreibende, Begleitende ohne Heilsversprechen, Newsletter, Zirkel reflektierender Praxis. Nicht an ein Publikum, das eine zweite Karriere sucht, und nicht an App-Lesende, die nur eine Funktion erklärt haben wollen.
Die Provisionsregeln sind begrenzt, damit die Empfehlung die Praxis nicht überlagert. Sechs Monate monatlich, eine erste Jahreszahlung, Halt, Schwelle, Fenster, eine Person. Danach Stille in der Rechnung — nicht in der Freundschaft zur eigenen Geschichte.
Ein ruhiger Rahmen zum Programm steht im Beitrag SoulSaga Affiliate-Programm. Wer prüfen möchte, ob eine Partnerschaft zur eigenen Stimme passt, findet die sachliche Darstellung auf der Partnerseite.
Kein Wasserfall aus Münzen. Nur Wasser, das sich in einem dunklen See sammelt: sichtbar, begrenzt, ohne Spektakel. So funktioniert die Provision — und so darf sie genannt werden.
Fragen, die bleiben
Wie hoch ist die Affiliate-Provision — monatlich und jährlich?
30 % der monatlichen Abonnementzahlungen in den ersten sechs Monaten der geworbenen Person; danach endet die monatliche Vergütung. 20 % gelten nur für die erste Jahreszahlung. Spätere Jahresverlängerungen tragen keine Provision. Beträge ohne MwSt., nach Abwicklungsgebühren, nur auf erfolgreich eingezogene Zahlungen.
Was bedeutet die Auszahlungsschwelle von 50 Dollar?
Auszahlungen erfolgen zum Monatsende, sobald ein auszahlbarer Saldo von 50 $ erreicht ist. Liegt der Betrag darunter, wird er in den nächsten Monat übertragen. Auszahlbar ist nur, was die 30-Tage-Haltefrist überstanden hat und nicht durch Rückerstattung oder Rückbuchung entfallen ist.
Wann greift die 30-Tage-Haltefrist — und was gilt in der Probezeit?
Ein 14-tägiger Jahres-Testzeitraum erzeugt 0 $ Provision, bis die erste erfolgreiche Belastung erfolgt. Danach beginnt auf dieser Conversion-Linie eine 30-Tage-Haltefrist. Erst nach diesem Halt kann der Betrag auszahlbar werden.
Muss ich Links mit #ad kennzeichnen?
Ja, wo das Recht eine Kennzeichnung provisionierter oder bezahlter Links verlangt. Die #ad-Kennzeichnung oder die lokal vorgesehene Entsprechung gehört in den sichtbaren Text — Newsletter, Essay oder Community-Hinweis — nicht in eine versteckte Fußnote.
Für wen sind diese Regeln gedacht?
Für Menschen, die ohnehin teilen: Schreibende, Newsletter, stille Gemeinschaften, Begleitende ohne Heilsversprechen. Eine geworbene Person wird genau einem Partner zugeordnet (90 Tage, First-Touch-Cookie). Die Regeln sind begrenzt und kein Entwurf für ein zweites Leben.
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